{"id":22419,"date":"2022-07-11T08:53:07","date_gmt":"2022-07-11T06:53:07","guid":{"rendered":"https:\/\/www.safersurfing.org\/?p=22419"},"modified":"2022-07-11T08:53:07","modified_gmt":"2022-07-11T06:53:07","slug":"sommerferien-smartphone-sexting-co","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.safersurfing.org\/sommerferien-smartphone-sexting-co\/","title":{"rendered":"Sommerferien – Smartphone, Sexting & Co."},"content":{"rendered":"

Mit den Sommerferien beginnt f\u00fcr viele Kinder und Jugendliche wieder die gro\u00dfe Freizeit und damit oft: Zu viel freie, unbegleitete Zeit mit Smartphone, Tablet & Co. Welche Risiken gehen damit einher? Was bedeutet Sexting? Und worauf gilt es besonders zu achten?<\/p>\n

Kinder- und Jugendpornografie<\/h2>\n

Kinderpornografie wird immer h\u00e4ufiger von Kindern selbst verbreitet<\/a>. In den meisten F\u00e4llen wissen diese nicht, dass sie sich mit dem Besitz oder der Verbreitung strafbar machen.<\/p>\n

Unter Kinderpornografie versteht man Darstellungen von sexuellem Missbrauch von Kindern unter 14 Jahren. Jugendpornografie ist die Darstellung von sexuellen Handlungen an oder vor Menschen zwischen 14 und 17 Jahren.<\/p>\n

Sexting – Wann macht man sich strafbar?<\/h2>\n

Dass Jugendliche Fotos oder Videos von sich selbst an ihre Freundin oder ihren Freund schicken, ist grunds\u00e4tzlich nicht verboten (sogenanntes “Sexting”). Verboten ist Sexting allerdings, wenn auf den Darstellungen Kinder bis 13 Jahre zu sehen sind oder etwa ein Nacktfoto gegen die gemeinsame Abmachung an Freunde verschickt oder im Internet verbreitet wird.<\/p>\n

Laut \u00a7184b des Strafgesetzbuches (StGB) ist neben dem Besitz, dem Verschaffen, Herstellen oder der Verbreitung von Bildern oder Filmaufnahmen unter anderem folgendes strafbar:<\/p>\n