{"id":6293,"date":"2019-05-06T09:14:27","date_gmt":"2019-05-06T07:14:27","guid":{"rendered":"https:\/\/www.safersurfing.org\/?p=6293"},"modified":"2020-09-03T09:13:07","modified_gmt":"2020-09-03T07:13:07","slug":"ab-wann-duerfen-kinder-social-media-nutzen","status":"publish","type":"post","link":"https:\/\/www.safersurfing.org\/ab-wann-duerfen-kinder-social-media-nutzen\/","title":{"rendered":"Ab wann d\u00fcrfen Kinder Social Media nutzen?"},"content":{"rendered":"
Immer mehr Kinder und Jugendliche haben durch den Besitz eines Smartphones Zugang zum Internet und damit zu einer Vielzahl von Sozialen Netzwerken. Ab welchem Alter d\u00fcrfen diese Social Media Angebote aber eigentlich genutzt werden? Und wer tr\u00e4gt die Verantwortung?<\/p>\n
Ein Kernanliegen von Altersbeschr\u00e4nkungen f\u00fcr Social Media Apps und Kommunikationsdienste ist es, dass die Verarbeitung personenbezogener Daten Minderj\u00e4hriger erst ab einem bestimmten Alter erlaubt sein soll. Im vergangenen Jahr hat die EU-Datenschutzverordnung (DSGVO) hier das Grenzalter auf 16 Jahre festgelegt (soweit keine Einwilligung der Eltern vorliegt). Die EU-Mitgliedstaaten d\u00fcrfen dies f\u00fcr ihr Land selbst anpassen, das Mindestalter von 13 Jahren dabei jedoch nicht unterschreiten.<\/p>\n
Social Media Apps haben in der Regel eigene Bestimmungen zum Mindestalter ihrer Nutzer. Was hier vorgegeben wird, stimmt jedoch nicht immer mit den Vorgaben des jeweiligen Landes \u00fcberein. Auf den Sozialen Netzwerk Facebook<\/a> und Instagram<\/a> darf man sich beispielsweise bereits im Alter von 13 Jahren anmelden. Laut \u00f6sterreichischer Datenschutz-Grundverordnung ist dies f\u00fcr \u00f6sterreichische Jugendliche aber erst mit 14 Jahren erlaubt.<\/p>\n Die Praxis sieht zumeist wieder anders aus. In punkto Alter l\u00e4sst sich sehr leicht schummeln. Es gen\u00fcgt oft schon die Angabe eines falschen Geburtsdatums. Das Anmelden auf Sozialen Netzwerken ist in der Regel auch dann kein Problem, wenn man das Mindestalter noch nicht erreicht hat. WhatsApp<\/a> hat im Mai letzten Jahres sein Mindestalter auf 16 Jahre festgelegt (soweit keine anderweitige Einwilligung der Eltern vorliegt). In einer Studie<\/a> aus dem Jahr 2018 geben jedoch 80% der 12- bis 13-J\u00e4hrigen sowie 90% der 14- bis 15-J\u00e4hrigen an, dass WhatsApp<\/a> ihre Lieblingsapp sei (s. Darstellung). Rechtliche Folgen f\u00fcr Kind oder Eltern sind bei der Nichtbeachtung der Altersbeschr\u00e4nkungen \u00fcberdies nicht zu bef\u00fcrchten.<\/p>\n