*Triggerwarnung* Der folgende Text sowie der verlinkte Beitrag enthalten Berichte über sexuellen Missbrauch und gehen auf Missbrauch von Kindern ein.

Für die meisten Menschen ist Kindesmissbrauch ein unvorstellbares Verbrechen. Andere kämpfen jedoch damit, in diesem Bereich nicht zum Täter zu werden. Um potentielle Opfer präventiv zu schützen, gibt es für diese Menschen zahlreiche Stellen, wo sie Unterstützung finden.

Darstellung von sexuellem Kindesmissbrauch

Der Begriff “Pornografie” suggeriert die Vorstellung von Schauspielern, die für ihre Arbeit bezahlt werden, also Handlungen, die einvernehmlich und legal stattfinden. Der Begriff “Kinderpornografie” kann daher zu der falschen Annahme verleiten, dass entsprechende Darstellungen ebenfalls einvernehmlich oder legal entstanden sind. Bei Kindern, insbesondere Minderjährigen, ist das jedoch nicht der Fall.

Sexuelle Handlungen mit bzw. an Kindern, insbesondere Minderjährigen, schaden dem Opfer ausnahmslos und sind verboten. Strafverfolgungsbehörden vieler Länder, Kinderschutzorganisationen und Experten verwenden daher seit einigen Jahren zunehmend Begriffe, die deutlich auf den involvierten Missbrauch, sowie einen Straftatbestand hinweisen, wie: “Darstellung von sexuellem Kindesmissbrauch” oder “Darstellung von sexueller Ausbeutung von Kindern”. 1

Was genau ist strafbar?

Darstellungen von sexuellem Kindesmissbrauch sind in jeder Form verboten. Das Bundeskriminalamt von Österreich formuliert das auf ihrer Website wie folgt:

“In Österreich ist der Besitz kinderpornografischer Darstellungen ebenso wie der wissentliche Zugriff auf kinderpornografische Darstellungen im Internet strafbar. Kinderpornografie können bildliche Darstellungen von geschlechtlichen Handlungen, in die Minderjährige involviert sind, oder die Abbildung der Genitalien oder der Schamgegend von Minderjährigen sein. Missbrauchsdarstellungen von Kindern unter 14 Jahren sind immer strafbar. Bereits der Eindruck, dass es zu einer sexuellen Handlung gekommen ist, reicht aus.”2

Für Deutschland und die Schweiz gelten sehr ähnliche Regelungen. In allen drei Ländern, sowie international gibt es etliche Meldestellen, die Hinweise auf Darstellungen von sexuellem Kindesmissbrauch zum Teil auch anonym entgegennehmen, prüfen und an zuständige Behörden zur strafrechtlichen Verfolgung weiterleiten. Im Anschluss an den Artikel findest du eine Liste von entsprechenden Stellen.

Werde nicht zum Täter

Männer, die sich von Kindern und Jugendlichen sexuell angezogen fühlen, sind nicht automatisch Verbrecher. Einige von ihnen wollen Missbrauchshandlungen um jeden Preis verhindern. Darin finden sie tatkräftige Unterstützung bei unterschiedlichen Organisationen, zum Teil sogar kostenlos. Es braucht einigen Mut sich einzugestehen, dass man diese Hilfe nötig hat. Doch jeder von uns ist für sein Handeln verantwortlich. Daher sind wir verpflichtet mit allen notwendigen Mitteln dafür zu sorgen, dass wir anderen keinen Schaden zufügen.

Organisationen, die zu diesem Thema Unterstützung anbieten:

Kein Täter werden

Männer Beratung in Wien

Kostenfreie Therapie bei Stopp – bevor was passiert

Meldestellen für Darstellungen von Kindesmissbrauch

International: INHOPE – Fighting Child Sexual Abuse Material

Österreich: [email protected]; Auf der Website von Stopline können Kindesmissbrauchsdarstellungen auch anonym gemeldet werden.

Deutschland: jugendschutz.net; eco Verband der Internetwirtschaft; FSM Freiwillige Selbstkontrolle Multimedia-Diensteanbieter

Schweiz: Bundesamt für Polizei fedpolOpferhilfe

 

Safersurfing liegt der Kinder- und Jugendschutz im Internet besonders am Herzen. Auf unserer Website findest du viele Beiträge und Infos zu diesem und weiteren relevanten Themen.

 

Quellen:

1 – Terminologischer Leitfaden für den Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung und sexualisierter Gewalt, verabschiedet von der Interinstitutionellen Arbeitsgruppe in Luxemburg, 28. Januar 2016

2 – Online-Kindesmissbrauch und Kindersextourismus

 

Bildquelle: © Johnny Cohen on Unsplasch

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