Die Gerüchte und Berichte kursieren schon seit einer Weile: Wer sein Kind unentschuldigt vom schulischen Sexualkundeunterricht fernhält, dem droht eine Haftstrafe. Ist dem wirklich so? Haben Eltern tatsächlich nicht die Möglichkeit, frei zu entscheiden, was sie ihren Kindern zutrauen oder eben nicht zumuten möchten?

Strafandrohung nach versäumtem Sexualkundeunterricht

In Deutschland gab es diesbezüglich bereits Vorkommnisse von Strafverfügungen bis hin zu Zwangshaft. In Österreich war bis vor kurzem nichts dergleichen bekannt, vor einigen Monaten traf es jedoch auch eine Familie in Vorarlberg. Laut eigener Aussage, hatte die Mutter im Vorfeld und im Rahmen eines Gesprächs mit der Direktorin der Volksschule ihrer Tochter angekündigt, sie wolle diese vom Sexualkundeunterricht befreien lassen, da sie Unterrichtsform und –inhalte für unangebracht hielt. Die Möglichkeit dazu wurde von der Direktorin klar ausgeschlossen. Der Unterricht sei Pflicht.

Nachdem das Kind in der Folge tatsächlich dem Aufklärungsunterricht fernblieb, wurde diese Abwesenheit als “unentschuldigtes Versäumnis” an den Landesschulrat weitergeleitet. Es folgte eine Strafverfügung der Bezirkshauptmannschaft. Ein Rechtsanwalt der Familie erhob daraufhin Einspruch und das Verfahren wurde letzten Endes eingestellt. Weit weniger glimpflich endeten ähnliche Vorkommnisse in Deutschland, wo es in vereinzelten Fällen zu Geldstrafen und sogar Zwangshaft kam. Österreich scheint hiervon noch einen Schritt entfernt zu sein.

Wer ist für die Sexualerziehung zuständig?

Die Frage, die sich stellt, ist: Haben Eltern angesichts solcher Tatsachen und der aktuellen Gesetzeslage überhaupt noch die Möglichkeit, die Erziehung ihrer Kinder – insbesondere solche grundlegenden Aspekte wie jenen der Sexualerziehung – selbst in die Hand zu nehmen? Es ist Fakt, dass Aufklärung stattfinden muss und dies im Zweifelsfall lieber zu früh, als zu spät. Doch zu welchen Konditionen und nach welchen Abläufen soll dies geschehen? Wann soll damit begonnen und wie vorgegangen werden? Und kann tatsächlich eine Institution welcher Art auch immer den Anspruch erheben, dieser intimen Aufgabe besser nach zu kommen als die eigene Familie?

Damit auch der schulische Sexualunterricht kind- und altersgerecht ablaufen kann, haben wir das Arbeitsheft “Powergirls & Starke Kerle” erstellt, das fachliche Grundlagen, Ideen und Inhalte für die Unterrichtsgestaltung sowie praktische Arbeitsblätter enthält. Dieses findest als kostenloses PDF in unserem Shop, ebenso wie die beiden Aufklärungsbücher “Rakete startklar!” und “Wir Powergirls“.

Aufmerksam gemacht auf den Vorfall in Vorarlberg wurden wir übrigens von www.sexualerziehung.at.

 

Bildquelle: ©Evlakhov-Valeriy/shutterstock.com

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